Lebensretter Brandschutztür: manchmal Pflicht – immer sinnvoll

Feuerschutzabschlüsse sichern Durchlässe in feuerhemmenden und -beständigen Wänden. So verzögert sich der Durchtritt eines Feuers oder bleibt ganz aus. Dies verlängert die Zeit der gefahrlosen Evakuierung von Einfamilienhäusern und anderen Gebäuden.

Einige Beispiele zu gesetzlichen Einbaupflichten

Hausbau:  Keller- und Nebentür im Eigenheim - Foto Hörmann
Keller- und Nebentür im Eigenheim - Foto Hörmann

Gesetzlich erzwingen sich Feuerschutzabschlüsse in Trenn- sowie Brandwänden. Sie unterteilen beispielsweise auch Flure von über 30 Metern Länge. Unter Umständen kommen in Fluren Rauchschutztüren zum Einsatz. 

 

Die Positionen von Feuerschutzabschlüssen folgen aus Bauordnungen und Sonderbauvorschriften der Bundesländer. Speziell regeln EN 13501ff und EN 1363ff die jeweiligen Feuerwiderstandsklassen. Weiter gilt in diesem Zusammenhang DIN 4102-5.

Feuerwiderstandsklassen: lieber höher ansetzen

Feuerwiderstandsklassen (T30, T60, T90, T120, T180) fußen auf einer jeweils genannten Dauer in Minuten. Eine Klasse umfasst alle Türen, die für die entsprechende Zeitspanne den Feuerdurchtritt verhindern.

Zugleich lässt sich eine Brandschutztür einer bestimmten Klasse in der entsprechenden Zeit noch öffnen. Das heißt, dass etwaige Hitzeschäden in der zugehörigen Zeitspanne kein Öffnen verhindern. Feuerhemmende (30), hochfeuerhemmende (60) sowie feuerbeständige (90) Brandschutztüren zerfallen außerdem in Modelle mit einem oder zwei Flügeln.

Die benötigte Feuerwiderstandsklasse einer Brandschutztür hängt von der Gebäudenutzung ab. Auch die Anforderungen der umgebenden Wand beeinflussen die dort zulässigen Klassen. Beispielsweise macht eine T180-Tür kaum Sinn in einer Wand, die im schlimmsten Fall schon nach 30 Minuten Feuer einlässt.

Allgemein empfiehlt sich stets die im Budget höchstmögliche Widerstandsklasse: Letztlich lassen sich die konkreten Gegebenheiten einer möglichen Brandsituation nicht genau abschätzen – sparen an der Sicherheit rächt sich im Ernstfall schmerzlich. Weiterführende Informationen zu den verschiedensten Brandschutztüren erhalten Sie hier.

Schwerpunkt Wohnung

Hausbau - Brandschutz im Eigenheim - Heizungskeller - Foto Hörmann
Brandschutz im Eigenheim - Heizungskeller - Foto Hörmann

Etwa 200.000 Brände passieren laut Versicherungsstatistik jedes Jahr in Wohnbereichen. Tödliche Gefahr entsteht bei ungehinderter Feuerverbreitung auch im Einfamilienhaus. Kritische Räume, zum Beispiel der Heizungsraum, verlangen daher nach einer Brandschutztür. So stoppt oder verlangsamt sich die Ausbreitung von Flammen. Gerade Öltanks und Heizkessel wandeln sich per Defekt in besonders ausdauernde Brandquellen. Bereits eine T30-Tür verschafft dann ausreichend Zeit zum Rückzug und zur Nachricht an die Feuerwehr.

 

Jede kleine Verzögerung der Brandausdehnung macht womöglich den Unterschied zwischen Tod und Leben: Bewohnern gelingt noch die Flucht oder Retter erhalten rechtzeitig Zugriff auf gefährdete Personen. 

Auch der Durchgang zwischen Garage und Haus empfiehlt eine Brandschutztür: Motorenhitze, Wagendefekte und gelagerter Reservekraftstoff bilden mögliche Brandquellen. Umgekehrt entzündet vielleicht ein Feuer im Haus den Kraftstoff in Fahrzeugen. Hybride Brandschutztüren bieten zudem grundlegenden Einbruchsschutz gegen Ganoven, die im Schutz der Garage ins Haus eindringen wollen.

Schwerpunkt Betrieb

Betreiber von Gaststätten mit Alkoholausschank benötigen ihre Gaststättenkonzession. Das lokale Verbraucherschutzamt erteilt sie nur nach Freigabe des Betriebs durch die Feuerwehr. Dazu schaltet das Amt die Feuerwehr und andere Behörden ein. Mithin besprechen Betreiber am besten alle nötigen Maßnahmen mit der örtlichen Feuerwehr. Oft erzwingt sich beispielsweise der Einbau von Brandschutztüren. Vergleichbares gilt für den Betrieb von Ausflugslokalen und Landhotels sowie Ferienhäusern und ähnlichen Gebäuden. Bauliche Änderungen erfordern dann wiederum die Erlaubnis der Bauprüfabteilung vor Ort. 

Weiterhin erfordert zum Beispiel eine Nutzungsänderung eines Lagerraums in einen Gast- oder Personalraum eine Prüfung der Feuersicherheit. Oft folgt dann der Einbau von Brandschutztüren zum Konzessionserhalt.

Fazit: im Zweifel die Feuerwehr zur Brandschutztür fragen

Grundlegend gilt für Einfamilien- wie andere Häuser und Gebäude: Unsicherheiten zur Einbaupflicht von Brandschutztüren unbedingt mit der Feuerwehr klären. Vorschriften und die Situation vor Ort bergen Details, die dem Laien gerne entgehen. Dramatische Konsequenzen oder zumindest schmerzliche Bußgelder drohen dann.

Was gibt es abschließend zum Thema zu sagen?

Wie sich zeigt, lassen sich Bauarbeiten mit der richtigen Planung sowie den passenden Materialien heute auch problemlos im Winter durchführen. Ein wesentlicher Vorteil von Bauarbeiten im Winter ist die Tatsache, dass Firmen sich zu dieser Jahreszeit in der Nebensaison befinden und entsprechend viele Kapazitäten frei haben. 


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