Wer ein Wohnhaus bauen möchte, muss dafür immer einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Es sollte zu keinem Problem werden, wenn das Grundstück als Bauland ausgeschrieben ist und nicht im denkmalgeschützten Dorfkern befindet oder das Ortsbild oder die Flächenwidmung widerspricht. Es passiert sehr selten, dass die Vorschriften und Bebauungsplan den Bau eines Blockhauses nicht zulassen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird überprüft, das die Planung den baurechtlichen Anforderungen z.B. das Bebauungsplan, die bautechnische Nachweise (Brandschutz) und den Standsicherheitsnachweis, entspricht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens müssen die Holzhäuser dieselben Anforderungen wie die Massivsteinhäuser und andere Bauweisen erfüllen.
Zusätzlich kann die Gemeinde, in der das Blockhaus gebaut werden soll, noch eigene Vorschriften haben, die berücksichtigt werden müssen. Sprechen Sie im Zweifelsfalle jedoch immer vorher mit dem Bürgermeister oder der Bauabteilung am Gemeindeamt. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung. Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Bundesrecht und Landesrecht.
Ab Auftragserteilung (Erhalt der Baugenehmigung) dauert es ca. 13-16 Wochen bis zur Lieferung. In dieser Zeit wird die Werkpläne nach den Zeichnungen des Bauherrn erstellt und anschließend der Bausatz produziert. Gleichzeitig wird die Baustraße und die Lagerfläche vom Bauherrn für die Lieferung vorbereitet. So hat man auch genügend Zeit für das Erstellen des Fundaments bzw. der Keller, und die Konstruktion hat genügend Zeit zum Austrocknen und Abhärten.
In der Zeit der Pandemie sind die Lieferzeiten deutlich gestiegen.
Zunächst einmal: Wenn es die GEG nicht erfüllen würde, würde keine Baugenehmigung erteilt. Nach dem neuen GEG sind die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) waren. Die Kriterien für die bauliche Hülle wurden etwas gelockert. Jetzt werden auch Anteile an regenerativen Energien in den Berechnungen berücksichtigt, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.
Holz ist von Natur aus ein hervorragender Dämmstoff. Mit einer ausreichenden Blockbohlenbreite, gut gedämmtes Dach und EG-Fußboden sind die Anforderungen vom GEG in der Regel erfüllt.
Je nach Architektur, Konstruktionen und technische Ausstattung ist eine Förderung für die KfW-Standards 55, 40 oder 40 Plus möglich.
Wir verwenden für unsere Lamellenbalken ausschließlich hochwertiges nordfinnisches Kiefernholz aus zertifizierter, nachhaltiger Waldwirtschaft. Standardmäßig verwenden wir nur wetterbeständige Kiefer. Falls unsere Bauherren es wünschen, können wir das Wohnhausblockhaus aber auch aus finnischer Fichte herstellen.
Wenn die Baubehörde die Baugenehmigung wegen der traditionellen Außenecken Ihres Wohnblockhaus Projekts ablehnt, können wir ihr Wohnhausblockhaus
mit modernen Lösungen ohne sichtbaren Außenecken anbieten.