Atmungsfähigkeit von BauteilenUnter Atmung von Bauteilen versteht man die Aufnahme
von Feuchtigkeit aus dem Raum, bei relativ hoher Luftfeuchtigkeit
und Abgabe von Feuchtigkeit aus der Wand an die Raumluft,
bei relativ geringer Luftfeuchtigkeit Hiermit ist nicht die Wasserdampfdiffusion an Bauteilen gemeint, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und somit keinen spürbaren Einfluss auf die Raumluft hat. Atmungsfähigkeit über die gesamte Wanddicke ist nicht möglichSchon bei einem hygienisch bedingten Mindestluftwechsel von 0,5*) kann man die Feuchtigkeitsmengen, die durch "Atmung" ausgetauscht werden vernachlässigen. Selbst bei Extrembedingungen werden hier nur 1 - 3 Prozent der Mengen ausgetauscht, die bei der Mindestlüftung abgeführt/aufgenommen werden. Die im Vergleich zu anderen Materialien oder Oberflächen dennoch
bessere Atmungsfähigkeit kommt eher beim angenehmen Geruch zum tragen.
Die Vorteile des Baustoffes Holz für das Raumklima sind in der guten Anpassung
der Oberflächentemperatur der Aussenwände an die Innentemperatur begründet.
So treten hier weniger die als unangenehm empfundenen Luftbewegungen auf, was auch eine
geringere elektrostatische Aufladung der Wände zur Folge hat. *)Hälfte des Raumvolumens pro Stunde Kennzeichnung der Bereiche der AtmungsfähigkeitAn einschaligen Blockbohlenwänden
An mehrschaligen Blockbohlenwänden
Beispiel für fehlerhaften WandaufbauBegründung: Durch die relativ geringere Luftfeuchtigkeit im innern eines Gebäudes schrumpft die innere Blockwandschale mehr als die äußere. Das Setzungsverhalten der inneren Schale ist zwangsläufig auch größer. Dies kann erstens zu Verformungen der Bauteile (Wand, Decke, Dach, Verkleidungen) führen. Zweitens, und dies ist noch viel bedeutsamer, entstehen Fugen, die zu Luftundichtigkeiten führen. Bei fehlender Dampfsperre führen Fugen immer zu Luftdurchlässigkeiten. Bauschäden, z.B. durch Wasserdampfdiffusion, sind dadurch vorprogammiert!
Fach-/Presseartikel zum Thema: |
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Berichterstattung des Gerichtsgutachters Architekt BDA, K. SchröderAn einem 1 1/2-geschossigen Wohnhaus wurden erhebliche
nachträgliche Verformungen und Absackungen belasteter Wände
festgestellt. Statische Unterlagen waren unvollständig und
fehlerhaft. Gebaut wurde zum Teil in Abweichung von diesen
statischen Unterlagen. Die zweischalige Außenwandkonstruktion
(Doppelblockbohlenwand) war nicht schlagregendicht ausgeführt.
Eine Dampfsperre zur Rauminnenseite fehlte ganz. Winddichtigkeit
lag nicht vor. Gleichwohl wurde durch den Tragwerksplaner ein
Wärmebedarfsausweis nach WSchVO '95 ausgestellt. |
Schadenfall-Bericht (105kb) | |
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Schneewittchen & CoEigentlich ist es wie beim Ungeheuer von Loch Ness: Jedermann
weiß, dass die Story um Schottlands Renommier-See keinen
Pfifferling wert ist, und doch taucht Nessie mit schöner
Regelmäßigkeit aus den dunklen Fluten auf und genießt viel
Aufmerksamkeit im Blätterwald. |
Schneewittchen & Co (6kb) | |
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Können Wände wirklich "atmen"?Energiesparendes und ökologisches Bauen: Stehen sie im
Widerspruch zueinander? Die Forderung der Energiesparer nach
einer winddichten Gebäudehülle ruft die Ablehnung vieler
Baubiologen hervor. |
Können Wände wirklich "atmen"? (20kb) | |